Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenkunden

Stand: 1. Januar 2022

§1 Rahmenbedingungen

  1. Dem Herausgeber (im folgenden „Herausgeber” genannt) steht jederzeit frei, eine Anzeige abzulehnen – auch wenn ein Anzeigenauftrag abgeschlossen oder die Anzeige bereits früher
    veröffentlicht wurde. Ein Anzeigenauftrag gilt als abgeschlossen, wenn er vom Herausgeber schriftlich bestätigt worden ist. Kleinanzeigen und Einträge in den Terminkalender werden nicht bestätigt.
  2. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart wurde.
  3. Für rechtzeitige, vollständige und fehlerfreie Lieferung der Druckunterlagen haftet der Auftraggeber und zwar bei jeder Art der Übermittlung. Aus Fehlern resultierende Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

§2 Anzeigendruck

  1. Platzierungswünsche, die über die Preisliste hinausgehen, müssen vom Herausgeber schriftlich bestätigt sein. Der Herausgeber ist von jeder Gewähr entbunden, wenn dem Platzierungswunsch nicht entsprochen werden kann. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
  2. Der Herausgeber garantiert die drucktechnisch bestmögliche Wiedergabe der Anzeigen. Stellen sich Mängel der Druckunterlagen erst beim Druck heraus, so hat der Auftraggeber im Falle eines ungenügenden Abdruckes keine Ansprüche. Im uÜbrigen ist der Auftraggeber bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige nur unerheblich beeinträchtigt wird. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.
  3. Probeabzüge können nicht geliefert werden.

§3 Pflichten des Kunden

  1. Reklamationen aller Art sind spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erscheinungstag geltend zu machen.
  2. Kann ein Anzeigenauftrag vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, so ist dies in jedem Fall schriftlich anzuzeigen.
  3. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

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