Wille & Vorstellung: Carolin Jost-Kilbert

Wille & Vorstellung Teaser 100x100Unsere neue Rubrik „Wille & Vorstellung“ gilt Menschen, die sich für ein souveränes Miteinander einsetzen und die durch ihren Willen zur Tat bestechen. Den Auftakt macht Carolin Jost-Kilbert. Sie geht seit 2020 mit ihrem Team gerichtlich gegen die Masern- und Coronaimpfpflicht vor und besticht durch ihre Unerschütterlichkeit und Persistenz.

Frau Jost-Kilbert, Sie gehen seit 2020 gerichtlich gegen die Masern- und Corona­impfpflicht vor. Wie sind Sie dazu gekommen? Was sind Ihre Beweggründe?

Mein ältester Sohn erfuhr einen Tag vor Schuljahresbeginn 2020/2021, dass er aufgrund seiner fehlenden Masernimpfung nicht mehr in die Schule darf. Da er den Realschulabschluss hat, gilt er in Bayern als vorzeitig von der Schulpflicht befreit, woraufhin Schulleiter und Ministerialbeauftragte ein „Beschulungsverbot“ aussprachen.Also keine Erlaubnis zum Besuch einer FOS und damals auch keine Erlaubnis zum Besuch der Berufsschule – das heißt kein Erlernen eines Berufs, bis er gegen Masern geimpft wäre. Er war also von einem Tag auf den anderen arbeitssuchend ohne Ausbildung. Zur gleichen Zeit wurde der Sohn einer Bekannten von demselben Schulleiter zur Impfung genötigt, um auf der Schule bleiben zu dürfen. Danach entwickelte er auf die MMR-Impfung ein schweres Hautekzem mit derartigen Schmerzen, dass er wohl sein Leben lang Medikamente nehmen muss. Für mich gilt: Das Recht auf Bildung darf nicht an Körperverletzung geknüpft werden. Auch nicht die Berufsfreiheit oder die Religionsfreiheit. Wo kommen wir denn da hin? Wir leben doch in einer Demokratie!

Welche Ziele haben Sie sich mit Ihrem Vorhaben gesteckt – was wollen Sie erreichen?

Ich möchte die Abschaffung jeglicher Impfpflicht und jeglichen Impfzwangs, und sei es nur durch politischen oder gesellschaftlichen Druck. Die Entscheidung pro oder kontra Impfung muss jeder selbst treffen dürfen, denn niemand kennt seinen Körper so gut wie man selbst.

Warum sollte Ihr Anliegen auch anderen wichtig sein? Was ist so schlecht an einer Impfpflicht?

Es geht um den Erhalt fundamentaler Grund- und Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat letztes Jahr beispielsweise über die tschechische Impfpflicht beraten und sie gebilligt. Leider hieß es dazu in vielen Medien, dass der EGMR generell Impfpflichten gutheißt. Und die alternativen Medien unkten, der EGMR hätte seinen Segen zu einem Impfzwang erteilt. Dabei stimmt beides so pauschal nicht, denn der EGMR hat lediglich über das Gesetz in Tschechien und dessen Umsetzung entschieden.

Das Gesetz ist ganz anders als das Masernschutzgesetz oder die Corona­impfpflicht in Deutschland. Es berücksichtigt die Glaubens- und Gewissensfreiheit – das heißt von niemandem wird verlangt, sich Zelllinien abgetriebener Babys spritzen zu lassen und sich so gegebenenfalls zum Nutznießer von Abtreibung zu machen. Auch kann die tschechische Impfpflicht niemanden von Bildung ausschließen. Man zahlt zwar ein Bußgeld, darf aber die Schule beenden und den Beruf erlernen, den man erlernen möchte. Auch (wiederkehrende) Zwangsgelder kennt das tschechische Gesetz nicht, während es hier in Deutschland Gesundheitsämter gibt, die den Eltern gleich von Anfang an sagen, dass sie bisher noch jeden zum Impfen gebracht haben.

Eine Familie aus Bayern ist mit Zwangsgeldern schon im fünfstelligen Bereich, und eine Familie aus Sachsen-Anhalt, wo das Gesundheits­amt sogar Zwangshaft gegen den Vater androhte, hat bereits über 17.000 Euro an den Anwalt gezahlt. Das ist für mich alles Willkür – und gegen Willkür sollte jeder aufstehen.

Eine Impfpflicht finde ich per se schlecht, denn sie berücksichtigt nicht alle Seiten, sondern nur die Meinung einer Gruppe von Experten. Die Impfpflicht verhindert sogar den Dialog, obwohl eine Begründung sowohl beim Masernschutzgesetz als auch bei der Coronaimpfpflicht lautet, dass man die vulnerable Gruppe, die sich womöglich nicht selbst schützen kann, schützen möchte. Was ist aber, wenn diese vulnerable Gruppe gar nicht durch Körperverletzung anderer geschützt werden möchte, was wir aktuell ja gerade bei Corona erleben? Viele ältere Menschen sagen, dass sich die jüngeren nicht auf ihre Kosten impfen lassen müssen. Und was ist, wenn man eine Impfreaktion hat, eine Impfkomplikation oder sogar einen Impfschaden erleidet? Eine Impfung ist immer ein Eingriff ins Immunsystem, der nicht rückgängig gemacht werden kann. Eine Ausleitung und damit Wiederherstellung des ursprünglichen Immunstatus ist also unmöglich.

Doch gerade den Menschen mit Kontraindikationen glaubt man nicht, sondern hat im Gesetzestext selbst gleich Zweifel daran gesät, dass es diese überhaupt gibt – nämlich, indem man indirekt eine Meldepflicht für Kontraindikationen eingeführt hat. Auch wenn das nicht explizit so drinsteht, muss im Zweifel eine Meldung erfolgen, sodass jeder Arbeitgeber dann jegliche Kontraindikation melden wird, um selbst kein Bußgeld zu kassieren.

Im Übrigen sind die Kontraindikationen je nach Land unterschiedlich, der Impfstoff ist aber der gleiche. In Tschechien sind beispielsweise Antikörper gegen das Antigen, gegen das geimpft werden soll, eine Kontraindikation, in Deutschland gibt es praktisch keine einzige Kontraindikation, die von Gesetzes wegen anerkannt werden muss.

Zusammen mit dem Anwalt Dr. Lipinski sind Sie außerordentlich aktiv. Können Sie uns einen Überblick geben, was Sie  schon geleistet haben?

Dr. Lipinski hat für unsere Beschwerdeführergruppe Ende Dezember 2020 einen Eilantrag und Hauptsacheantrag gegen das Masernschutzgesetz eingereicht. Mitte Januar 2021 folgte beides für die epidemische Lage nationaler Tragweite und das „Dritte Bevölkerungsschutzgesetz“ vom 18. November 2020. Im Anschluss reichten wir eine Klage vor dem VG Berlin wegen der beiden Anliegen ein, die jedoch ans VG Köln verwiesen wurde. Dort wurde sie im Eilverfahren abgelehnt; nun liegt sie beim OVG Münster.

Im April 2021 folgte dann ein Eil­antrag und ein Hauptsacheantrag gegen die Bundesnotbremse und im Dezember 2021 dann das Gleiche noch einmal gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Ende Februar 2022 haben wir nun eine Verzögerungsrüge beim BVerfG wegen der ersten Beschwerden eingereicht und arbeiten an einer bzw. mehreren Klagen vor dem EGMR in Straßburg.

Wie ist der Stand der Dinge? Konnten Sie schon etwas bewegen?

Juristisch gesehen, nein. Über unsere Beschwerden zum Masernschutzgesetz, der epidemischen Lage nationaler Tragweite und zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz wurde noch nicht entschieden, weder im Eilverfahren noch in der Hauptsache – und das nach über einem Jahr. Laut Sachstandsmitteilungen des BVerfG befinden sie sich „in Bearbeitung“.

Unser Eilantrag gegen die Corona­impfpflicht wurde am 10. Februar 2022 abgelehnt, ohne dass das Bundesverfassungsgericht überhaupt auf irgendetwas aus unseren 370 Seiten Schriftsatz detailliert eingegangen wäre. Es wurde lapidar mit dem Argument des Fremdschutzes abgelehnt, während wir in der Beschwerde ausführlich dargelegt hatten, dass die bedingte Zulassung der Impfstoffe den Fremdschutz gar nicht be­inhaltet. Die Hautpsache­entscheidung steht nun noch aus, und eigentlich muss das BVerfG wenigstens dann auf unsere Argumente eingehen.

Was motiviert Sie bei Rückschlägen?

Ich glaube, dass es einen größeren Richter für alle gibt. Insofern stimmt für mich die Aussage, die ich kürzlich gelesen habe: „Das Bundesverfassungsgericht untersteht nur dem lieben Gott“. Wenn wir uns anschauen, wie die Richter Recht oder Unrecht sprechen, so werden wir feststellen, dass sie dieses auch über sich selbst sprechen. Manchmal müssen die Dinge erst alle ans Tageslicht kommen, damit die Menschen aufwachen und die Wahrheit erkennen.

Kürzlich habe ich die Geschichte vom ungerechten Richter aus der Bibel geteilt. Auch er sprach lange kein Recht, aber als die arme Witwe nicht lockerlassen wollte, beugte er sich und verhalf ihr zu ihrem Recht. Und diese Hoffnung habe ich tatsächlich noch: Dass die Gerichte in Deutschland wieder Recht sprechen und sich nicht an der Verteidigung politischer Entscheidungen beteiligen.

Doch selbst wenn wir hier kein Recht bekommen sollten, müssen wir uns wenigstens nicht vorwerfen lassen, nicht gekämpft zu haben. Es geht schließlich auch um die Zukunft unserer Kinder.

Was ist Ihrer Ansicht nach nötig, damit Ihr Anliegen noch mehr Gewicht bekommt?

Wir brauchen mehr Dialog. Aktuell erleben wir aber leider immer noch, dass Gräben gebaut werden, zum Beispiel durch die Rhetorik. Mir bzw. uns hört man nicht zu, weil man uns für „Schwurbler“ hält. Dabei wäre es toll, wenn man sich auf der Faktenebene unterhalten könnte, also auch Studien gemeinsam anschaut usw. Ich habe drei Kinder, und es wäre schön, wenn sich alle Beteiligten einmal in deren Lage versetzen würden – aber nein, wir opfern gerade die Zukunft unserer Kinder und wissen nicht einmal, für was eigentlich. Dabei haben wir in Deutschland nicht viel mehr Kapital als unsere Kinder und Jugend. Das muss ins Bewusstsein aller Beteiligten.

Wie kann man Sie unterstützen?

Wir haben einen Telegram-Kanal und eine Facebook-Seite. Diese kann man abonnieren, um auf dem Laufenden zu bleiben. Mit unseren Beiträgen haben wir auch schon viele Leute erreicht und versucht, Lösungen mit ihnen zu finden, ihnen Hoffnung zu geben usw. Außerdem kann man uns natürlich finanziell unterstützen. Die ganzen Klagen haben mittlerweile schon über 200.000 Euro gekostet.

Wie wird es weitergehen – wo wird es enden?

Erst einmal geht es weiter vor dem EGMR. Die Richter dort kommen aus Ländern, in denen es keine Corona­impfpflicht gibt. Wo es enden wird, weiß ich nicht. Ich denke aber, dass am Ende nur eine Generalamnestie dazu führen wird, dass wir uns alle wieder ohne Angst und ohne Vorwürfe in die Augen blicken können. Die Frage ist: Sind wir alle bereit dazu? Und ich hoffe, dass so gut wie alle sie mit „Ja!“ beantworten werden.

Finanzielle Unterstützung

IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inh.: AG MSG*
BIC: GENODEF1MLV
Bank: VR Bank Main-Rhön eG

* steht für „Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz“

Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht nötig, da alle Klagen zusammenhängen. Eine Spendenquittung kann nicht ausgestellt werden, da die Klägergruppe nicht im steuerrechtlichen Sinn gemeinnützig ist.

Kommentare

07. Januar 2024, 15:19 Uhr, permalink

Rainer Kewitz

Hinter der Aktion von Frau Jost-Kilbert steckt der altlinke Widerstand gegen angeblich patriarchalisch-dominante Herrschaftsstrukturen. Deshalb ist sie gegen Impfgesetze. Meine etwas ältere Generation (geb. 1956) ist noch mit Impfgesetzen aufgewachsen. Frau Jost-Kilbert verallgemeinert einen Impfschaden-Ausnahmefall. Auf weibliche Weise will sie viele gefährden, um Einzelne zu schützen. Wie viele wären ohne Impfgesetz an Pocken gestorben? Es ist auch nicht richtig, Eltern ein Impfverweigerungsrecht einzuräumen, wenn sie nicht an die Impfung "glauben"?

Aber das verstehen linksideologische, rechtsradikale oder feministische Leute nicht. Ich nehme sie nicht ernst. Mein nichtgeimpfter Cousin starb an Corona. Ich als Geimpfter habe eine Coronainfektion mit 2 Tage mittlerem Kopfschmerz und 14 Tage etwas trockenen Schleim aushusten leichter erlebt als eine Erkältung.

Wer wochentags mit öffentlichen Verkehrsmitteln, in denen viel gehustet und sich geschneuzt wird, fahren muss, der diskutiert nicht, sondern lässt sich gegen Corona impfen. Frau Jost-Kilbert bringt ihre Rechthaberei schon dadurch zum Ausdruck, dass ihr ältester Sohn nicht gegen Masern geimpft ist.

Der mRNA-Impfstoff dringt zwar in die Zelle ein, aber nicht in den Zellkern. Also wo ist das Problem? Vorteil dieser angeblichen "Genmanipulation" ist, dass für mRNA-Impfstoffe kein Tierblut und keine menschlichen Embryonenzellen verwendet werden.

Freundlichen Gruß von
Rainer

13. März 2024, 19:59 Uhr, permalink

Senta

Meine Frage zum Beitrag von Herrn Kewitz wäre, ob der ungeimpfte Cousin wirklich an Corona starb oder stattdessen an der Beatmung? (=ins Koma legen und intubieren - dies war Pflicht in den Krankenhäusern, da man aus Angst vor den Viren die normalen Sauerstoffgaben nicht mehr geben durfte. Die Menschen starben an der Beatmung, nicht an Corona. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem jemand, der nicht beatmet wurde, an Corona starb.
Bzgl. Pocken hatte der Rückgang mit der Impfung nichts zu tun, da nicht einmal zeitlich ein Zusammenhang bestand. Hierzu empfehle ich das Buch von Buchwald: Impfen - das Geschäft mit der Angst. Er untersuchte dies.

25. April 2024, 16:21 Uhr, permalink

Kebch

Was ist mit Ihrer Rechthaberei Herr Kewitz ? Seit wann entscheiden Sie wer wen gefährdet?

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