US-Regierung kann Internet- und Mobilfunkdienste „notabschalten“

GN AbAm 11. Januar 2016 verweigerte das US-Verfassungsgericht die Anhörung einer Petition des Electronic Privacy Information Center EPIC. Die Forschungsgruppe hatte das US-Heimatschutzministerium DHS dazu aufgefordert, Details über ein geheimes Protokoll zur Notabschaltung von Mobilfunk- und Internetdiensten publik zu machen.

EPIC kämpft seit dem Jahr 2011 um die Veröffentlichung näherer Informationen zu dem Programm, das als Standard Operating Procedure (SOP) 303 bekannt ist:

„In einem Bericht aus den Jahren 2006–2007 deutete das President’s National Security Telecommunications Advisory Committee (NSTAC) an, SOP 303 würde in Abstimmung mit dem National Coordinating Center (NCC) des NSTAC implementiert werden. Die Entscheidung, Dienste abzuschalten, würde von staatlichen Heimatschutzreferenten oder Personen im DHS getroffen werden. Im Bericht wird angedeutet, das NCC werde auf Grundlage einer ,Reihe von Fragen‘ entscheiden, ob eine Abschaltung notwendig sei“,

Trotz EPICs Niederlage vor dem Verfassungsgericht bewirkte der vierjährige Rechtsstreit die Herausgabe einer stark zensierten Kopie des SOP 303.

Der Kampf um mehr Transparenz begann im Jahr 2011: Damals hatte ein Sicherheitsbeamter der öffentlichen Nahverkehrsgesellschaft BART in San Francisco einen obdachlosen Mann erschossen. In der Folge flammten massive Proteste gegen BART auf. Während einer Demonstration schalteten BART-Beamte die Mobilfunkdienste in vier Transitstationen der Gesellschaft für drei Stunden ab, sodass niemand im Innern der Stationen Textnachrichten und Daten senden und empfangen oder Anrufe tätigen konnte.

Im Juli 2012 reichte EPIC eine Anfrage auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (FOIA) ein. Darin forderte es das DHS auf, drei Dinge offenzulegen:

  • den Volltext des SOP 303;
  • detaillierte Informationen zu der „Reihe von Fragen“, nach der die Notwendigkeit einer Abschaltung entschieden werden soll und
  • alle relevanten Protokolle mit Bezug zu SOP 303, die dem DHS, anderen Bundesbehörden oder privaten Firmen vorgelegt wurden.

Nachdem das DHS gegen die angestrebten FOIA-Veröffentlichungen vorgegangen war, entschied ein Bezirksgericht in Washington, DC, zugunsten von EPIC, doch wurde das Urteil später von einem Berufungsgericht gekippt. Die Begründung: Der Regierung stünde es frei, Details über den Plan zurückzuhalten, weil die angefragten Informationen die Öffentlichkeit gefährden könnten.

Im Jahr 2015 bat EPIC das Verfassungsgericht, dieses Urteil erneut zu überprüfen. Mit der Ablehnung der Petition scheint die Angelegenheit nun in einer Sackgasse angelangt zu sein.

Quelle: Derrick Broze für Activistpost.com, 14.01.2016, http://bit.ly/GN-epic

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