Höchste Geheimhaltung bei US-Patenten

2017 war die Anzahl der amerikanischen Patentanmeldungen, die einem „Geheimhaltungsbefehl“ nach dem Invention Secrecy Act von 1951 unterlagen, so hoch wie seit mehr als 20 Jahren nicht. Das geht aus Daten des US-Patentamts USPTO hervor.

Wenn die öffentliche Bekanntmachung einer neuen Erfindung als „nachteilig für die nationale Sicherheit“ eingestuft wird, kann ein solcher Geheimhaltungsbefehl für die Patentanmeldung ausgesprochen werden, der die Veröffentlichung verhindert und die Erteilung des Patents blockiert. Die davon am meisten betroffenen Erfindungen dürften Technologien mit militärischen Verwendungszwecken betreffen. Allerdings weiß außerhalb der zuständigen Behörden niemand, wie derzeit die Kriterien lauten, nach welchen Anträge geheim gehalten werden müssen. Daher ist auch das tatsächliche Ausmaß der Geheimhaltung für Erfindungen nicht öffentlich bekannt.

Die neue Gesamtzahl von 5.792 Geheimhaltungsbefehlen ist jedenfalls die höchste seit 1993, als die Zahl bei 5.909 lag. Erst wenn ein Geheimhaltungsbefehl widerrufen wird – was Jahre oder manchmal sogar Jahrzehnte nach seiner Verhängung geschieht –, kann die Erfindung endlich patentiert werden.

Quelle: FAS.org, 31.10.18, http://tinyurl.com/ydgxdvpp

Kommentar schreiben

Folgende Art von Kommentaren sind unerwünscht und werden von uns entfernt:

  • (Schleich-)Werbung jedweder Art
  • Kommentare die nichts zum Thema beitragen
  • Kommentare die der deutschen Sprache nicht gerecht werden
  • Geplänkel mit anderen Kommentarschreibern
  • Kontaktanfragen an die Redaktion (benutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular)

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise

NEXUS Suche

Weitere Artikel dieser Kategorie

NEXUS Magazin Artikel Feed

Alle Artikel-Veröffentlichungen auf nexus-magazin.de

 RSS-Feed abonnieren