In den letzten paar Jahren rückte die sogenannte Darm-Hirn-Achse zunehmend ins Blickfeld der Wissenschaft. Diverse Forscher und Studien konnten zeigen, dass die Bakterien im menschlichen Darm wesentlich stärkere Auswirkungen auf den gesamten Körper haben als bisher angenommen und sogar Stimmungen sowie kognitive Funktionen beeinflussen können. Eine Veränderung dieses Mikrobioms hat unvorhersehbare Folgen für Körper und Geist.
Der aktuellen Studie zufolge kann sich der EPSP-Synthaseblocker Glyphosat auf manche Bakterien so auswirken wie auf das Unkraut, das er abtöten soll. Leider scheint Glyphosat aber genau die nützlichsten Bakterien anzugreifen, schädliche Bakterien wie Clostridien und Salmonellen dagegen nicht, sodass diese bestens gedeihen können. Als Ergebnis können die Veränderungen der Darmflora das Risiko für neurologische Störungen wie die Autismus-Spektrum-Störung erhöhen.
„Die Überbesiedelung mit Bakterien wie beispielsweise Clostridien führt zu einem hohen Gehalt an schädlichen Metaboliten im Gehirn, die wiederum zur Entwicklung neurologischer Abweichungen beitragen können“, schreiben die Forscher. „Auch wenn der Einsatz von Glyphosat gesetzlich zulässig ist, kann die wahllose Verwendung dieses Wirkstoffs sich schädlich auf die menschliche Gesundheit auswirken. Wir haben die Mechanismen überprüft, durch die eine von Glyphosat ausgelöste Störung der Darmflora eine Rolle bei emotionalen Störungen und neurologischen Erkrankungen wie Autismus-Spektrum-Störung spielen könnte.“
Die Ergebnisse der Studie werden in einer Zeit bekannt, in der die Aufmerksamkeit vor allem neueren Studien gilt, die darauf hindeuten, dass Glyphosat beim Menschen wahrscheinlich krebserregend ist und zu einem gesteigerten Risiko für das Non-Hodgkin-Lymphom führt. Bayer und seine Tochtergesellschaft Monsanto sehen sich derzeit weltweit mit etwa 20.000 Klagen von Einzelpersonen konfrontiert, in denen es jeweils um ähnliche Anschuldigungen geht: Die Nutzer erkrankten nach wiederholtem Kontakt mit dem Glyphosat im Unkrautvernichtungsmittel Roundup an Non-Hodgkin-Lymphomen. Staats- und Bundesgerichte in Kalifornien verhandelten im vergangenen Jahr drei solcher Fälle, um festzustellen, ob die Unternehmen für die Non-Hodgkin-Lymphome der Kläger haftbar zu machen sind. Bayer und Monsanto verloren in allen drei Fällen.
Beim ersten dieser Prozesse, der vergangenes Jahr vor dem kalifornischen Staatsgericht stattfand, legten die Geschworenen das Strafmaß auf 289 Millionen US-Dollar fest. Diese Summe wurde später nach diversen Berufungsanträgen auf etwa 78 Millionen Dollar reduziert. Zur zweiten Verhandlung kam es dieses Jahr vor einem Bundesgericht; dort lautete der Schuldspruch auf 80 Millionen Dollar, obwohl man angenommen hatte, dass die Art des Prozesses den Hersteller stark begünstigen würde.
Der dritte Prozess fand vor einem kalifornischen Staatsgericht statt und schloss im Mai mit einer Rekordschadenersatzsumme von zwei Milliarden Dollar, nachdem das Gericht die Klage eines Mannes und seiner Frau geprüft hatte, die nach dem Einsatz von Roundup beide am Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt waren. Ein Richter bestätigte das Urteil später, reduzierte die Entschädigung aber auf 86,7 Millionen Dollar.
Im amerikanischen Bundesgerichtssystem werden derzeit alle Klagen für vorgerichtliche Verfahren vor dem Bezirksrichter Vince Chhabria im US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens als Teil eines bezirksübergreifenden Rechtsstreits zusammengefasst. Die meisten der Klagen werden aber in bundesstaatlichen Gerichten der USA eingereicht. Richter Chhabria hat eine Mediation für die beteiligten Parteien angeordnet, um zu überprüfen, ob eine Vergleichsvereinbarung im Fall Roundup getroffen werden kann. Der Hersteller des Unkrautvernichtungsmittels warnt seine Kunden jedoch nach wie vor nicht vor den gesundheitlichen Gefahren, die der Einsatz von Roundup mit sich bringt. Manche Analysten stellen daher heute schon die Frage nach der Höhe des Haftungsumfangs für Bayer bei künftigen Klagen.
Quelle: AboutLawSuits.com, 28.08.19, https://tinyurl.com/yy754sz6
Kommentare
10. Dezember 2019, 08:37 Uhr, permalink
Johannes Molitor
Liebe Redaktion
ist es möglich den Artikel in Heft 52 über Glyphosat zu veröffentlichen? Autor ist Prof (em) Dr Huber, Heftseite 20ff.
Damit könnte man diese elementarst wichtigen Erkenntnissen unter die Leute bringen.
LG
08. Januar 2020, 20:38 Uhr, permalink
Redaktion
Hallo Herr Molitor,
gerne doch. Sie finden ihn unter
www.nexus-magazin.de/artikel/lesen/gvos-glyphosat-und-die-zukunft
Wir posten ihn aber auch nochmal auf dem Blog.
D. Red.
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