EGMR: Websites haften für Nutzerkommentare

Eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Delfi AS gegen Estland könnte ernste Auswirkungen sowohl für die Redefreiheit als auch für die Kommentare auf Internetseiten haben. Tenor: Websitebetreiber können für die Kommentare ihrer Nutzer haftbar gemacht werden.

Zuvor hatte das Gericht bereits geurteilt, dass eine Website selbst dann haftbar gemacht werden könne, wenn die Kommentare nach Beschwerden von Nutzern gelöscht worden seien, da der Betreiber böswilligen Kommentaren von vorneherein hätte vorbeugen müssen.

Der Entscheidung im Fall Delfi AS gegen Estland zufolge hatte die Website einen allgemein als „ausgewogen“ betrachteten Artikel über eine „Frage von öffentlichem Interesse“ veröffentlicht. Der Betreiber hätte jedoch wissen müssen, dass es von einigen Leuten gehässige Kommentare geben würde. Trotz der Einführung eines automatischen Systems zur Entfernung von Kommentaren, über die Beschwerden eingingen, sei die Website daher immer noch haftbar für die Beanstandungen.

Der EGMR ließ allerdings Berufung zu, von der man sich man sich ein besseres Ergebniserhoffte –doch diese Hoffnungen zerschlugen sich. Als Erstes bestand das Gericht auf der Feststellung, dass es sich bei den Kommentaren zu dem Bericht eindeutig um „Volksverhetzung“ handele. Es

„bedarf daher keiner sprachlichen oder juristischen Analyse, da die Äußerungen auf den ersten Blick als gesetzwidrig zu erkennen sind“.

Dies bedeutete für das Gericht, dass die Kommentare ganz offensichtlich sofort hätten zensiert werden müssen.

Das Gericht nahm zur Kenntnis, dass seine Entscheidung mit der Meinungsfreiheit „in Konflikt gerate“, was ihm jedoch mit der Begründung nicht wichtig schien, dies werde „in einer demokratischen Gesellschaft für notwendig“ gehalten.

Schließlich versuchte das Gericht, die Auswirkung seiner Entscheidung herunterzuspielen: Sie sei nicht auf jedes offene Forum anwendbar, vielmehr fände sie gerade in diesem Fall Anwendung, weil es sich bei Delfi um ein großes Nachrichtenportal handele, das (1) in der Lage sei, Anwälte zur Prüfung heranzuziehen und (2) die Geschichte veröffentlicht und für Kommentare freigegeben hatte.

Der Gerichtshof fügte hinzu, er nehme zur Kenntnis, dass der estnische Staatsgerichtshof zu dem Schluss gekommen sei, die antragstellende Firma habe ein wirtschaftliches Interesse daran, dass Kommentare gepostet werden können. Dass die Firma die Kommentare nicht selbst veröffentliche, so der Staatsgerichtshof, bedeute nicht, dass sie keine Kontrolle über die Kommentarumgebung habe.

Wenn Nutzer anonym blieben, befand das Gericht außerdem dann liege die Haftung beim Betreiber der Website. Die Frage der Haftung erkläre sich zusätzlich dadurch, dass Delfis Filter nicht gut genug seien. Die „Opfer“ von „Hetze“ könnten nicht das Internet überwachen, dies sollte vielmehr in der Verantwortung der großen Firmen liegen.

Abschließend stellte das Gericht fest, die Firma sei letztlich im Geschäft geblieben und publiziere trotz der vorangegangenen Entscheidung weiterhin. Das zeige, dass diese Entscheidung kein großes Problem für die Meinungsfreiheit sei.

Die ganze Angelegenheit ist ein wenig verwirrend, da der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Fragestellung mittelbarer Haftung durchaus Bedenken hatte. Die Entscheidung des EGMR steht im Widerspruch zu Entscheidungen des EuGH. Die beiden Gerichtshöfe haben allerdings nichts miteinander zu tun. Sie gehören nicht einmal demselben System an. [Der Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Einrichtung des Europarats; der EuGH gehört zur EU; Anm. d. Übers.] Damit ist unklar, welche Entscheidung Vorrang hat.

Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die Entscheidung des EGMR von vielen genutzt werden wird, um Websites zu blockieren, die Kommentare und Redefreiheit nicht einschränken. Viele werden damit gezwungen sein, offene Kommentarbereiche zu schließen, Foren einzugrenzen oder sie deutlich strenger zu moderieren.

Quelle: Techdirt.com, 16.06.2015, http://tinyurl.com/nrh4myw

Kommentare

10. November 2015, 12:05 Uhr, permalink

Andy Zmuda

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Kommentarbereiche zu schließen, Foren einzugrenzen
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Das ist für mich Zensur; wieso nicht "entAnonymisierung" der Poster?

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