„Die unausweichliche Schlussfolgerung aus diesen Daten ist, dass die Epidemie der sogenannten Zivilisationskrankheiten des 20. Jahrhunderts, einschließlich Herzkreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes und auch Selbstmord durch Elektrifizierung und unsere biologische Reaktion darauf verursacht wurde. Ein großer Anteil dieser Krankheiten mag daher verhütbar sein.“
– Dr. Samuel Milham, „Schmutzige Elektrizität“.1
Die westlichen Staaten haben sich für das falsche Modell entschieden
Jedermann ist von elektromagnetischen Feldern biologisch betroffen, von Babys und Fabrikanten bis hin zu jenen, die alles tun, was sie können, um einen Richtungswechsel in der Politik zu verhindern, und dabei gegen das Vorsorgeprinzip handeln, wo es um die Gesundheit der Bevölkerung geht: „Vor allem keinen Schaden zufügen.“
Russland und andere osteuropäische Länder sind seit Jahrzehnten in der EMF-Forschung führend. Sie haben strengere Normen für die Strahlenbelastung durch EMF erlassen als die westlichen Staaten und die meisten europäischen Länder.2
Die gegenwärtigen Richtlinien / Grenzwerte für EMF, für die sich die Regierungen der meisten westlichen Länder entschieden haben, wurden von der Industrie entwickelt. Sie sind auf veraltete Forschung über thermische Effekte gegründet, d. h. auf die Kurzzeiteffekte, sofortige Erhitzung – die Erhitzung von Gewebe wie in einem Mikrowellenherd. „Wenn es nicht heiß wird, schadet es dir nicht.“
Das Argument, dass EMF keine nachteiligen Auswirkungen haben, ist nicht mehr stichhaltig. Es sind Effekte bei Frequenzen deutlich unterhalb jener, die Körpergewebe erhitzen können, dokumentiert. Die aktuellen Richtlinien / Grenzwerte basieren auf thermischen Effekten. Sie gelten nicht für nicht thermische (athermische) biologische Effekte – die kumulative Wirkung andauernder Strahlenbelastung aus vielerlei EMF-Quellen Tag und Nacht.
Zum Beispiel kann die Richtlinie eines Landes für die Strahlenbelastung durch ELF EMF 1.000 mG-Einheiten in der Öffentlichkeit und 5.000 mG-Einheiten am Arbeitsplatz erlauben (Magnetfeld mit einem Gaußmeter gemessen). Untersuchungsberichte stellen fest, dass die gemessenen Werte den gegenwärtigen Richtlinien genügen / innerhalb der gegenwärtigen Grenzwerte liegen. Diese sind aber nicht dafür ausgelegt, um vor Krebs zu schützen, sondern vielmehr vor Schocks und Verbrennungen. Anschaulich formuliert bedeutet das, dass man einer Strahlenbelastung von 999 mG-Einheiten ausgesetzt sein kann und im Bericht steht, dass die Richtlinien / Grenzwerte eingehalten werden.3 „The BioInitiative 2012 Report“ befasst sich mit biologischen Effekten und empfiehlt Strahlenbelastungen von lediglich 1 mG (0,1 Mikrotesla [µT]).4
ELF EMF wurden von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) im Juni 2001 als Gruppe-2B-Karzinogen eingestuft.5 Die IARC
„schlussfolgerte, dass ELF-Magnetfelder möglicherweise krebserregend für den Menschen sind. Diese Beurteilung gründet auf einen beständigen statistischenZusammenhang starker elektromagnetischer Felder in Wohngebieten mit einer Verdoppelung des Risikos von Kinderleukämie.“6
In Bezug auf RF EMF ist seit 2007 in fünf Studien über hochfrequente Strahlung (RFR) auf Handymastenniveau mit Intensitäten von weniger als 0,001 µW/cm2 bis zu 0,05 µW/cm2 über Gesundheitsbelastungen berichtet worden:
„Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten und Verhaltensproblemebei Kindern und Jugendlichen und Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme bei Erwachsenen“.7
Dr. Martin Blank trifft in „The BioInitiative 2012 Report“ einige Feststellungen, u. a. folgende:
„Der Wirkmechanismus beinhaltet u. a. eine direkte Einwirkung von EMF auf das DNS-Molekül (Behauptungen, dass es keine solchen Einwirkungen gibt, sind offenkundig falsch)“; „EMF regen die Bildung von Stressproteinen an (was einen Angriff auf die Zelle anzeigt)“ und „EMF schädigen Zellen wirkungsvoll bei einem Milliardstel der Energie wie herkömmliche Erhitzung“.8
Der von der Epidemiologin Dr. Devra Davis geleitete Environmental Health Trust stellt fest, dass hunderte, wenn nicht tausende Studien nachteilige Auswirkungen von EMF-Strahlenbelastung belegen. Dazu gehören Kopfschmerzen, Spermaschäden und viele Krebsarten einschließlich Hirnkrebs. 2011 „stufte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Hochfrequenzstrahlung (RFR) aufgrund solcher Studien als Gruppe-2B-Karzinogen (möglicherweise krebserregend) ein“.9
Viele Experten fordern ein Ende der Infiltration jener Organisationen, die für den Schutz unserer Gesundheit eingerichtet wurden, durch mächtige Interessengruppen.10 Einige Fachleute sind der Meinung, dass die IARC-Klassifikation für RF EMF auf ein Gruppe-1-Karzinogen angehoben werden sollte. Sie folgen dabei Dr. Lennart Hardells Arbeit11, stützen sich auf die Naturwissenschaft12, die Krebs-Cluster-Studie an der La Quinta Middle School13 und den statistischen Unterschied zu den Amish, die ohne Elektrizität leben14. Die derzeit unter den Amish auftretenden Krebserkrankungen gleichen der Krebssterblichkeit der ländlichen US-Bevölkerung vor der Elektrifizierung ihrer Häuser15.
Viele WHO-Wissenschaftler, die als IARC-Berater für Hochfrequenzstrahlung für die Arbeitsgruppe von 2011 gearbeitet haben, und andere EMF-Fachleute sagen nun, dass neu hinzugekommene wissenschaftliche Erkenntnisse anzeigen, dass Strahlung als ein Gruppe-2A-Karzinogen – wahrscheinlich krebserregend – für den Menschen neu eingestuft werden sollte.16
Egal ob RF EMF nun als ein Gruppe-1- oder Gruppe-2A-Karzinogen neu eingestuft werden oder nicht: Es besteht die Sorge, dass wir jetzt Tag und Nacht in ein Meer von EMF-Strahlung eingetaucht werden – anders als bei ionisierender Strahlung. Nicht jeder wird ionisierender Strahlung ausgesetzt, z. B. Röntgenstrahlung, Mammografien, CT-Aufnahmen und Atombomben-Fallout; und gewiss nicht jeden Tag und jede Nacht. Die Belastung durch ionisierende Strahlung ist kumulativ und eine Chipkarte ist eingeführt worden, um die Strahlenbelastung der Patienten zu überwachen. Das erste Treffen zum Chipkartenprojekt wurde 2009 in Wien abgehalten.17
Die EMF-Strahlenbelastung ist ebenfalls kumulativ und niemand kennt seinen persönlichen EMF-Grenzwert. Die Kopenhagener Abmachung von 2010 und der „International EMF Scientist Appeal“ von 2015 verlangen, „geschützte Bereiche“ mit schwacher oder keiner Strahlung bzw. schwachen oder keinen EMF einzuführen.18
Kommentar schreiben
Das Kommentieren wurde für diesen Beitag unterbunden.