Die Angst der Richter vor der Macht

AngstRichterMachtDas Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. Juli 2015 die fundierte Klage der ÖDP gegen die verdeckte Parteienfinanzierung nicht zugelassen und damit eine öffentlichkeitswirksame mündliche Verhandlung in Karlsruhe verhindert. Die etablierten Parteien konnten aufatmen, und wir Steuerzahler müssen weiterhin tief in die Tasche greifen. Während die Gesamtsumme der direkten Parteienfinanzierung derzeit mit rund 160 Millionen Euro pro Jahr festgelegt ist, dürfen sich die großen Parteien über verdeckte finanzielle Zuflüsse via Stiftungen, Mitarbeitergehälter sowie Fraktionen in Bund und Ländern in Höhe von gut 900 Millionen Euro jährlich erfreuen.

Seit Jahrzehnten sichert sich das herrschende Machtkartell mit diesen gewaltigen Finanzmitteln den gesellschaftlichen Einfluss und den Ausbau der eigenen Parteiapparate, ohne dass der Bundesrechnungshof tiefere Einblicke nehmen kann.

Rechtsstaatlich wäre eine gerichtliche Kontrolle im höchsten Maße geboten. In diese Bresche wollte der Parteienkritiker von Arnim springen, als er als Prozessvertreter der konservativen Ökologen 2012 eine entsprechende Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichte. Folglich versteht sich der vorliegende kleine Band sowohl als Anklage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung und das fragwürdige Verhalten der Verfassungsrichter als auch als Rechtfertigung gegenüber den eigenen Auftraggebern. Man liest auf jeder Seite den enormen Unmut des Staatsrechtlers alter Schule über die brüske Nichtbefassung mit seinen Argumenten.

Das Büchlein erschien in der ersten Auflage bereits im September 2015. In der zweiten Auflage vom Juli 2020 wird in einem neuen Abschnitt die Problematik der Befangenheit des Richters Peter Müller ausführlich dargestellt. Der CDU-Politiker war einige Jahre als Richter tätig, bevor er im Saarland von 1999 bis 2011 als Ministerpräsident fungierte. Für die Öffentlichkeit völlig überraschend wurde Müller 2011 zum Verfassungsrichter ernannt und wechselte somit nahtlos vom Politbetrieb zum höchsten Gericht des Landes. Im politisch heiklen Verfahren um die verdeckte Parteienfinanzierung hatte Peter Müller die Schlüsselposition des Berichterstatters inne, obwohl der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit Urteil vom 1. Juli 2010 feststellte, dass die Landesregierung unter Müller durch staatlich finanzierte Werbebroschüren unerlaubterweise in den Landtagswahlkampf 2009 eingriffen hatte. Damit wurde der Bock ganz offensichtlich zum Gärtner gemacht. Allerdings stellt sich hier die kritische Frage, warum von Arnim mit einem begründeten Antrag gegen den Richter Peter Müller wegen Befangenheit über drei Jahre wartete, obwohl ihm die problematische Vorgeschichte bekannt war.

Zudem dürften die meisten Richter in führender Position in Deutschland sowieso keine Angst vor der politischen Macht haben, sondern sich explizit als deren Garanten verstehen. Wer sich für komplexe juristische Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Parteienwesen und den herrschenden Machtstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland interessiert, dürfte in der vorliegenden Schrift von Hans Herbert von Arnim vertiefende Einblicke finden.

Hans Herbert von Arnim
Kopp Verlag
157 Seiten
ISBN: 978-3-864457-69-2
€ 12,99

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