NEXUS Magazin: https://www.nexus-magazin.de/artikel/lesen/grenzbeamte-koennen-zugang-zu-digitalgeraeten-fordern
Sowohl australische als auch neuseeländische Grenzbeamte dürfen von Gesetz wegen nicht nur Ihr persönliches Gepäck durchsuchen, sondern auch die elektronischen Inhalte Ihres Smartphones, Tablets oder Laptops. Dabei spielt es keine Rolle, ob man Bürger des Landes oder Besucher ist – ebenso wenig, ob man auf dem Land-, Luft- oder Seeweg in das betreffende Land einreist.
Neue Gesetze, die seit dem 1. Oktober 2018 gültig sind, geben neuseeländischen Grenzbeamten „die Befugnis, eine vollständige Durchsuchung eines beförderten Geräts durchzuführen (inklusive der Befugnis, vom Nutzer des Geräts die Zugangsdaten sowie weitere Informationen und Hilfestellungen zu verlangen, die angemessen und notwendig sind, um Zugang zu dem Gerät zu erlangen)“.
Wer sich diesem Gesetz nicht fügt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung und einer Geldstrafe von 5.000 Neuseeland-Dollar rechnen. In Australien und anderen Ländern haben Grenzbeamte ähnliche Befugnisse. In Kanada kann die Behinderung oder Erschwerung der Arbeit eines Grenzbeamten der betreffenden Person eine Geldstrafe von bis zu 50.000 kanadischen Dollar oder fünf Jahre Gefängnis einbringen.
Australien und Neuseeland veröffentlichen derzeit keine Daten über diese Art der Durchsuchung, doch auch an den US-Grenzen nimmt die Beschlagnahme und Durchsuchung elektronischer Geräte zu. Hier war von 2015 bis 2016 eine mehr als fünffache Zunahme der Kontrolle zu verzeichnen, wodurch die Gesamtzahl auf 23.000 solcher Kontrollen im Jahr angestiegen ist. Im ersten Halbjahr 2017 betrug die Anzahl der Kontrollen bereits annähernd 15.000.
In einigen dieser Fälle drohte man Reisenden mit Haft, wenn sie ihre Passwörter nicht herausgeben wollten, in anderen Fällen kam es zu Anzeigen. Fügten sich Reisende aber der Anordnung, dann sahen sie ihre Geräte für kurze Zeit nicht oder mussten sie beschlagnahmen lassen und bekamen sie erst Tage oder Wochen später zurück.
Abgesehen von der Durchsuchung elektronischer Geräte werden mittlerweile auch Social-Media-Konten überprüft. Seit 2016 gibt es auf den Visumanträgen der Vereinigten Staaten eine zusätzliche Frage, in der die Bekanntgabe der individuellen Social-Media-Nutzernamen gefordert wird. Da diese Formulare meist erst nach Buchung des Flugs ausgefüllt werden, glauben viele Reisende, diese Information preisgeben zu müssen, wenn sie ein Visum erhalten wollen – obwohl die Frage fakultativ ist.
Für Microsoft, Apple und Google gilt die Übergabe eines Passworts zu einer App oder einem Gerät dieser Unternehmen als Bruch ihrer Service-Vereinbarung, Datenschutzverwaltung und Sicherheitspraktiken. Damit wollen wir niemandem empfehlen, die Forderungen von Grenzbeamten nicht zu erfüllen – aber man muss sich doch die Frage stellen, in welche juristische Lage Reisende durch die Behörden gebracht werden, die solche Informationen verlangen.
Quelle: ABC News, 08.10.18, http://tinyurl.com/y7ad3uxs
Es gab schon vorher nichts erbärmlicheres als die Einreiseprozeduren an den Flughäfen USAs, Kanadas, Australiens und Neuseeland. Ich kann aus vielfältigen Erfahrungen sprechen für jedes dieser Länder. Sehr schlechte Erfahrung und nicht unbedingt mit mir als Individuum zusammenhängend. Wer fühlt sich nicht an Nazideutschland erinnert bei 500 Leuten aus einem A380 von Hongkong kommend, die alle in einem ewig langen ca. 1m breiten Spalier mit Militär mit Maschinengewehren im Anschlag und Schäferhunden links und rechts aus dem Flugzeug aussteigen mussten? Oder ein Butterbrot tief im Handgepäck zu einer Vorbestrafung in Neuseeland führt? Oder, oder... Ich bin mehr als 50mal von Berufs wegen in diese Länder eingereist, also bitte keine falsche Schlussfolgerungen.
Das Untersuchen der E-Geräte ist nur eine weitere Etappe, es wird hiermit nicht enden. Die israelischen Methoden sind doch schon längst eingeführt, das lernt man schnell in der Immigrationshalle der zweiten Stufe an kanadischen Flughäfen, falls man in der ersten Stufe scheitert.
Die nächste Eskalationsstufe wird die Durchleuchtung der eigenen Persönlichkeit sein, über die sozialen Medien hinaus.
Schade um die Spätgeborenen auf dieser Erde, denn die USA/KANADA/AUS/NZ haben als Reiseländer durchaus ihren Reiz. Wer glaubt, dies wären persönliche Ressentiments sollte sich mit dem angelsächsischem Rechtssystem beschäftigen.
Im Übrigen waren die Immigrationserfahrungen nach Russland im direkten Vergleich ein Kindergeburtstag. Hier kann man sich mit dem Beamten immerhin noch gegenseitig anbrüllen ohne juristische Folgen.
Insofern beziehen sich meine Erfahrungen als auf mein Ohnmachtsgefühl im Umgang mit staatlichen Autoritäten.
In diesem Sinne weiterkin ein schönes gooooo, gooooo, goooo in der Immigration an amerikanischen Flughäfen.