NEXUS Magazin: https://www.nexus-magazin.de/artikel/lesen/die-maer-vom-schuetteltrauma
In den USA werden pro Jahr 3.000 Fälle gemeldet, bei denen das so genannte shaken baby syndrome – Schütteltrauma – festgestellt wird; 1.000 Kleinkinder sterben daran. In Deutschland sind es 100 bis 200 Fälle pro Jahr. Der Vorwurf: Die Eltern haben ihre Säuglinge so lange geschüttelt, bis diese eine Triade an Symptomen zeigten – Blutungen in den Netzhäuten, Blutungen im Gehirn und Gehirn schwellung. Walter Last hat die Diagnose durchleuchtet und festgestellt: Ihre Stichhaltigkeit wurde nie fachlich überprüft, sie ist durch keine Studien bestätigt und wird inzwischen selbst in Gerichtsmedizinerkreisen hinterfragt. Für ihn deuten die Symptome auf eine andere Ursache.
Im Mai 2019 verabschiedete das Parlament des australischen Bundesstaats Queensland ein neues Kindsmordgesetz. Nach diesem Gesetz sollen verurteilte Kindermörder, deren eiskalter Umgang mit ihren Opfern zu deren Tod geführt hat, zu lebenslangen Strafen verurteilt werden. Es steht zu erwarten, dass auch andere Regierungen diese fortschrittliche Maßnahme zum Schutz unserer Kinder ergreifen werden. Warum mich das neue Gesetz, das so gut für die Kinder ist, dennoch mit großer Trauer erfüllt, möchte ich im Folgenden erläutern.
Man geht nämlich davon aus, dass Säuglinge in großer und zunehmender Zahl gestorben sind, weil sie so heftig geschüttelt wurden, dass es zu Blutungen im Gehirn und den Augen kam. In der Rechtsmedizin wird dieser Sachverhalt als Schütteltrauma (engl.: shaken baby syndrome; SBS) bezeichnet. Allein in den USA werden pro Jahr etwa 3.000 solcher Vorfälle gemeldet, bei denen etwa 1.000 Säuglinge oder Kleinkinder zu Tode kommen. In den meisten dieser Fälle wird ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson, der / die für das Schütteln als verantwortlich angesehen wird, des Mordes angeklagt und muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Vielfach wird die Anklage jedoch in fahrlässige Tötung geändert, wenn der Beschuldigte gesteht, das Kind geschüttelt zu haben. Da damit eine wesentlich geringere Freiheitsstrafe einhergeht, überrascht es nicht, dass viele Angeklagte zu einem solchen Geständnis bereit sind.
Bei meiner Suche nach wissenschaftlichen Beweisen für die Existenz des Schütteltraumas blieb ich allerdings erfolglos. Im Gegenteil: Die vorhandenen Beweise – auch aus der medizinischen Forschung – zeigen, dass diese Symptomatik gar nicht existiert. Üblicherweise diagnostiziert man Schütteltrauma durch das Vorhandensein einer „Triade“ von Symptomen: Blutungen in den Netzhäuten, Blutungen im Gehirn (subdurale Hämatome) und Gehirnschwellung.
Der Kinderneurochirurg Dr. Norman Guthkelch stellte die Theorie vom Schütteltrauma 1971 aufgrund der Ähnlichkeit mit dem Schleudertrauma (auch als Peitschenschlagsyndrom bekannt) auf.1 Er ging davon aus, dass die schwache Nackenmuskulatur und der vergleichsweise große Kopf eines Säuglings das Kind besonders anfällig für durch Schütteln verursachte Gehirnblutungen machen würden.
Diese Theorie wurde durch keinerlei Studien oder experimentelle Belege gestützt; zudem existierten in Fällen vorgeblicher Schütteltraumata auch keine unbefangenen Zeugen, die bestätigen konnten, dass das Kind geschüttelt worden sei. Dennoch erkannte das Medizinsystem diese spekulative Theorie sehr bald als neue medizinische Erkenntnis an – und das Rechtssystem folgte dieser Ansicht, ohne Beweise oder Tatsachenbelege dafür zu fordern.
Für das medizinische Fachpersonal und dessen Anhänger im Justizsystem änderte sich daran auch nichts, als ein medizinisches Forschungsteam in den 1980er Jahren vergeblich versuchte, experimentelle Nachweise für die Schütteltraumatheorie zu finden. Die Forscher gelangten zur Erkenntnis, dass heftiges Schütteln alleine bei einem gesunden Kleinkind nicht ausreicht, um die beobachteten Verletzungen herbeizuführen.2
Dr. Buttram schrieb über eine Schütteltrauma-Studie:
Schüttelt man ein Kleinkind so heftig, dass dabei Gehirnblutungen auftreten, dann sollten auch umfangreiche Verletzungen am Hals und den Halswirbeln auftreten, wie man sie von Schleudertraumata kennt. Bei den angeblich geschüttelten Kindern sind solche Halsverletzungen jedoch eher leicht oder gar nicht vorhanden. Ich verweise auch auf eine lebhafte Diskussion darüber, ob das Schütteltrauma wirklich existiert, die durch den Artikel „Schütteltrauma: eine mangelhafte biomechanische Analyse“ im Fachjournal Forensic Science International ausgelöst wurde.4
Solche wissenschaftlichen Bedenken dringen aber nicht bis zu den Gerichten vor, wo regelmäßig Eltern abgeurteilt werden, als wäre das Schütteltrauma eine Tatsache. Wie das gegenwärtig abläuft, lässt sich an einigen konkreten Fällen erkennen, die in einem Artikel in Time Magazine behandelt werden: Man geht in einer Art Zirkelschluss einfach davon aus, dass die Triade aus Blutungen und Schwellungen in Gehirn und Augen ein Hinweis oder Beweis dafür sei, dass jemand den Säugling geschüttelt hat.5
Eine aktuelle Untersuchung im Karolinska-Institut in Stockholm gelangte zu folgendem Schluss:
„Unsere Untersuchung ergab, dass es keine hinreichenden wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass die Diagnosegenauigkeit der Triade ausreicht, um traumatisches Schütteln nachzuweisen (Nachweise von höchst minderwertiger Qualität). Darüber hinaus gibt es nur beschränkte wissenschaftliche Nachweise dafür, dass die Triade und daher auch ihre einzelnen Komponenten tatsächlich mit traumatischem Schütteln in Verbindung gebracht werden können (Nachweise von minderwertiger Qualität). Da fundiertes Wissen erforderlich ist, um zu eruieren, ob ein Kleinkind heftig geschüttelt wurde, müssen Zirkelschlüsse bei künftigen Untersuchungen zur Einstufung von Schütteltraumafällen und -kontrollen vermieden werden.“ 6
Ursache sind die Impfungen.
Ursache sind die Impfungen. Film Vaccine Nation.