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Abschied vom Schulzwang

Homeschooling ist in ganz Europa (sowie allen anglophonen Ländern weltweit) grundsätzlich erlaubt – nur Deutschland leistet sich bisher eine Kriminalisierung engagierter Eltern


Im August wurde der Hamburger André R. verhaftet. Das Vergehen des studierten Lehrers: Statt seine Kinder gegen ihren Willen zum Schulbesuch zu zwingen, unterrichtet er sie zu Hause selbst. Ausgelöst wurde dies durch unangenehme Schulerlebnisse seiner ältesten Tochter, aber die „Schulverweigerer“-Familie R. argumentiert mit ihrem Recht auf religiöse Gewissensfreiheit und wirkt in den Medien mit altmodischen Kleidern und Frisuren ungewöhnlich, fast exotisch. (Einen offiziellen Jeans-Zwang gibt es zwar nicht, aber wer seine Töchter mit Zöpfen und wadenlangen Kleidern herumlaufen läßt, muß ja wohl ein fanatischer Extremist sein!)

R.’s mehrtägige Haft und die anschließende Flucht der Familie nach Österreich, um einer beantragten Entziehung des Sorgerechts für die Kinder zu entgehen, hat in Deutschland neben einer kontroversen Diskussion um Elternrechte und Staatspflichten bzw. Elternpflichten und Staatsrechte einen kollektiven Erkenntnisschub ausgelöst: Außer in der Slowakei ist die Bildung der Kinder durch die Eltern in ganz Europa (sowie allen anglophonen Ländern weltweit) grundsätzlich erlaubt – nur Deutschland leistet sich bisher eine Kriminalisierung engagierter Eltern – wie kommt das denn?

Deutschland ist stolz darauf, daß Preußen zu den allerersten Ländern gehörte, die am 28. September 1717 die allgemeine Schulpflicht einführten. Bei Strafe im Fall der Zuwiderhandlung war den Eltern befohlen, ihre Kinder vom 5. bis 12. (ab 1754 bis zum 14.) Lebensjahr in die Schule gehen zu lassen, damit sie lesen, schreiben und rechnen lernen konnten.

Das Lehramt galt als Nebenbeschäftigung; die Lehrer, meist entlassene Soldaten, mußten für ihren Lebensunterhalt selber sorgen – durch Schnapsausschank beispielsweise. Noch 1779 sah sich Friedrich II. veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß Lehrer lesen, schreiben und rechnen können sollten. Viel mehr konnte er nicht tun, denn die Schulen standen (bis 1926) unter der Aufsicht der Kirche, und der Gutsherr als Patron sah im Zweifelsfall die Kinder seines Dorfes meist lieber auf dem Acker oder im Stall als beim ABC. Die schulfreien Zeiten richteten sich nach den landwirtschaftlichen Erfordernissen. So heißen die Herbstferien noch heute in manchen Gegenden „Kartoffelferien“, weil die Kinder dann zum Auflesen der Kartoffeln gebraucht wurden.

Grundrecht auf Bildung

Die Einführung der Schulpflicht diente damals in einem ländlich strukturierten, feudalistischen System dazu, das Recht der Kinder auf ein Mindestmaß an Bildung auch dort zu gewährleisten, wo uneinsichtige, ungebildete Eltern und vor allem Gutsherren kein Interesse daran hatten und die Kleinen lieber ausschließlich zur Arbeit einsetzten. Selbstverständlich wurde in Fällen, wo die Eltern selbst des Lesens, Schreibens und Rechnens kundig waren oder ihren Sprößlingen sogar weitergehende Fähigkeiten vermitteln konnten, der Besuch einer solchen Schule nicht erzwungen, so daß Teile des Bildungsbürgertums ihre Kinder weiterhin selbst unterrichteten. Die Brüder Grimm, Humboldt und ein Goethe oder Hölderlin erwarben sich ihre Bildung zu Hause, auch Mozart ging nicht zur Schule, und Schulversager Albert Einstein hätte vermutlich nie das Abitur geschafft, wenn seine Mutter ihn nicht kurz entschlossen in der Schweiz selbst auf die Prüfungen vorbereitet hätte. Die allgemeine Schulpflicht diente dazu, durch ihr Angebot das Recht auf ein Mindestmaß an Bildung für alle sicherzustellen. Die Nutzung dieses staatlichen Angebotes zu erzwingen, wo es bessere Möglichkeiten gab, war nicht der Zweck.

Privatschulen

Nachdem 1926 das Schulwesen aus der Vormundschaft der Kirche entlassen worden war, blühten an vielen Orten private Schulen auf. Rudolf Steiner, Maria Montessori, Freinet, Piaget und zahlreiche andere Reformpädagogen entwickelten neue Schulformen, daneben wurden Kinder mit besonderen Bedürfnissen – ob hoch- bzw. spezialbegabt, entwicklungsverzögert, besonders sensibel oder von zarter Gesundheit – immer auch zu Hause durch ihre Eltern oder Privatlehrer unterrichtet.

Reichsschulgesetz

Diese Bildungsvielfalt fand im Dritten Reich ein jähes Ende. 1938 wurden mit dem Reichsschulgesetz nicht nur sämtliche Privatschulen geschlossen, sondern auch die freie Bildung zu Hause kategorisch verboten. Sinn dieser Maßnahmen war natürlich die ideologische Gleichschaltung aller Kinder, der sich niemand durch den Rückzug in individuelle Nischen entziehen sollte.1

DDR: Die demokratische Einheitsschule

Nach dem Krieg versuchte die Legislative, zwei einander widerstreitende Notwendigkeiten zu vereinbaren: Einerseits sollte eine monopolistische Gleichschaltung und Ideologisierung der Jugend ausgeschlossen, andererseits die Erziehung demokratisch gesinnter Bürger sichergestellt werden. Diese Aufgabe wurde im Osten Deutschlands durch das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ zu lösen versucht. Hier heißt es:

„Der Aufbau eines neuen friedlichen demokratischen Deutschlands – der einzige Weg zur nationalen Wiedergeburt und Einheit unserer Heimat – erfordert eine grundlegende Demokratisierung der deutschen Schule. Die neue demokratische Schule muß frei sein von allen Elementen des Militarismus, des Imperialismus, der Völkerverhetzung und des Rassenhasses. Sie muß so aufgebaut sein, daß sie allen Jugendlichen, Mädchen und Jungen, Stadt- und Landkindern, ohne Unterschied des Vermögens ihrer Eltern das gleiche Recht auf Bildung und seine Verwirklichung entsprechend ihren Anlagen und Fähigkeiten garantiert …

Die schulische Erziehung der Jugend ist ausschließlich Angelegenheit des Staates. Der Religionsunterricht ist Angelegenheit der Religionsgemeinschaften; das Nähere wird durch Ausführungsbestimmungen geregelt.

Die Form des öffentlichen Erziehungswesens ist ein für Jungen und Mädchen gleiches, organisch gegliedertes, demokratisches Schulsystem – die demokratische Einheitsschule.“2

Der nationalsozialistischen Gleichschaltung folgte hier also die zwangsweise Einheitsdemokratisierung. Das grundsätzliche Problem dieser Lösung (auch abgesehen von ihrer Umsetzung im real existierenden DDR-Sozialismus) liegt auf der Hand: Wie kann ein System, das keine Wahlmöglichkeiten zuläßt, zur Demokratie erziehen? Ist eine zwangsweise Demokratisierung überhaupt möglich?

Eins, zwei, drei!

Humorvoll bringt Billy Wilders berühmter Film „Eins, zwei, drei!“ dieses Problem auf den Punkt: Der amerikanische Coca-Cola-Geschäftsführer in Berlin regt sich darüber auf, daß die Mitarbeiter jedes Mal aufspringen und ihn militärisch-zackig begrüßen, wenn er den Raum betritt. Sein deutscher Assistent Schlemmer erklärt ihm, daß er ja früher das Sitzenbleiben hätte befehlen können, aber jetzt in der Demokratie „machen die Leute, was sie wollen. Und sie wollen aufstehen!“

BRD: Schutz der Familie

In der jungen Bundesrepublik ging man einen anderen Weg: Neben einer Rückbesinnung auf christlich-abendländische Werte wurde erstens der Schutz der Familie ins Zentrum gestellt und zweitens, wie auch beim Polizeiwesen, das Heil in einer Föderalisierung der Strukturen und Machtbefugnisse gesucht: Bildungshoheit der Länder. Der Vorrang der Familie wurde im Grundgesetz ebenso verankert wie die staatliche „Aufsicht über das Schulwesen“. Auch das Nazi-Verbot für Privatschulen wurde wieder aufgehoben, allerdings mit strengen Kontrollen. Die Möglichkeit der freien Bildung zu Hause findet weder im Grundgesetz noch sonst irgendwo Erwähnung. Eigentlich erstaunlich, denn der erste Bundeskanzler der jungen Demokratie, Konrad Adenauer, hatte sich ebenso zu Hause gebildet (1896 Abitur als „Externer“) wie der vielgeehrte Widerstandskämpfer und Pfarrer Dietrich Bonhoeffer und seine Geschwister, die alle in der Grundschulzeit von ihrer Mutter unterrichtet worden waren. Heute gibt die fehlende Erwähnung den Familien in Deutschland, die ihre Kinder zu Hause lernen lassen möchten, Mut zum Kämpfen, denn immerhin ist die Bildung zu Hause nicht verboten, es heißt lediglich, dem Staat obliege die Aufsicht über das Schulwesen.3

Nicht mehr selber kochen?

Aber was bedeutet das? Daß öffentliche Einrichtungen beaufsichtigt und reglementiert werden müssen, ist klar; so hat der Staat auch genaue Vorschriften für die Nahrungszubereitung in öffentlichen Beköstigungsbetrieben erlassen, ob staatlich (Kantinen, Schulspeisung) oder privat (Gaststätten). Daraus abzuleiten, man dürfe zu Hause nicht mehr selbst kochen, sondern sich nur noch „öffentlich“ sättigen, weil nur so eine gleiche Ernährungsqualität für alle und das Grundrecht auf angemessene Nahrung gewährleistet sei, erscheint aber trotzdem den meisten unter uns als unverhältnismäßiger Eingriff in die persönliche Freiheit.

Die alten Demokratien und Skandinavien

In den anderen Ländern rund um Deutschland und weltweit hat indessen eine ganz andere Entwicklung des Bildungssystems stattgefunden. Länder mit einer langen demokratischen Tradition wie England, Irland und Kanada boten schon immer ganz selbstverständlich das Recht auf freie Wahl der Bildungsform. Von dem Recht, die eigenen Kinder selbst zu unterrichten, wurde und wird in diesen Ländern in dem Maße zunehmend Gebrauch gemacht, wie Informationen, Lehrmittel und Wissen immer mehr jedem einzelnen problemlos zur Verfügung stehen. Neben den öffentlichen Bibliotheken, Tageszeitungen und der Vielzahl an Zeitschriften hat hier natürlich das Internet eine weitere rasante Revolutionierung und einen raschen Anstieg der Home Education gebracht. In den USA setzte in den siebziger Jahren, initiiert von Reformpädagogen wie John Holt4, Pat Farenga5, Pat Montgomery6 und Grace Llewellynn7 die interessanterweise oft selbst Lehrer waren, ein Kampf um das Recht auf Home Education ein. Inzwischen ist Bildung ohne Schulbesuch in allen Staaten der USA erlaubt. In Skandinavien setzten sich Anfang der neunziger Jahre Eltern für ihr Recht ein, ihren Kinder selbstbestimmte Bildung zu ermöglichen. Nach einigen Musterprozessen ist inzwischen Home Education in ganz Skandinavien offiziell erlaubt.

Bildungsfreiheit in Osteuropa

Nach dem Zerfall der Sowjetunion gab es auch hier Bemühungen, das gleichgeschaltete Schulwesen durch Vielfalt zu beleben. In Rußland wie in Kanada erhalten Eltern heute sogar finanzielle Aufwandsentschädigungen, in Tschechien wurde nach einem Pilotversuch ab 1999 die Bildung zu Hause 2005 in den Kanon der Möglichkeiten aufgenommen.

Derzeit versuchen europaweit nur noch Deutschland, Slowakei, Rumänien und Bulgarien, Kinder gewaltsam zum Schulbesuch zu zwingen; allerdings sind die Regelungen in den anderen Ländern sehr unterschiedlich und reichen von völliger, von verfassungsrechtlich garantierter Freiheit (Irland) bis hin zu rigiden Bedingungen und Einschränkungen: So wird von Eltern im Schweizer Kanton Zürich neuerdings eine dreijährige pädagogische Ausbildung verlangt.

Was ist „Homeschooling“?

Aber was ist diese „Home Education“ überhaupt, und warum ist sie manchen Familien so wichtig, daß sie Bußgelder, Zwangsgelder, Erzwingungshaft in Kauf nehmen, Sorgerechtsentzug riskieren und letztlich in gar nicht so geringer Zahl sogar Deutschland verlassen?8

Diese Frage läßt sich nicht einheitlich beantworten, denn die reale Umsetzung der Bildung zu Hause ist so vielfältig, wie die Art zu kochen in jeder Familie anders ist. Zwei Hauptpole sind derzeit zu beobachten: Manche Familien führen am Küchentisch jahrgangsübergreifenden Unterricht in Kleinstklassen durch, benutzen Schulbücher, feste Zeiten und Methoden wie in der Schule (was immer das heißt, denn auch da gibt es ja keine Einheitlichkeit). Die Ergebnisse sind exzellent und liegen weit über dem Schul-Durchschnitt.

„Unschooling“ – Informelles Lernen

Andere verlassen sich mehr auf ihre Intuition und das Wissen über „informelles Lernen“, das Gehirnforscher, Entwicklungspsychologen und sonstige Experten seit Jahrzehnten zur Verfügung stellen. Die Essenz ihrer Forschungsergebnisse läßt sich sehr schlicht zusammenfassen: Kinder folgen in ihrer Entwicklung einem inneren Plan, sie wollen lernen, genauso wie sie laufen, sprechen und Fahrrad fahren lernen wollen. Man muß sie dazu genauso wenig zwingen wie zum Essen, sondern ihnen nur eine reichhaltige, vernünftige Auswahl an Möglichkeiten und Unterstützung bieten. Dann erfolgt das Lernen ohne jeden Druck und Zwang, allerdings in einer Reihenfolge und auf Wegen, die eher selten dem im Lehrplan vorgesehenen Ablauf folgen, sondern gleichsam nebenbei. Wer jemals ein Kind dabei beobachtet hat, wie es (ohne Stundenplan, Hausaufgaben und Zensuren) Stehen oder Sprechen lernte, kennt diesen Prozeß.9

Unser Leben ist Lernen10

Kinder, die so ihrem innersten Interesse folgen dürfen, haben alles, was sie lernen, jederzeit zur Benutzung verfügbar und können es im Leben selbst anwenden. Denn sie haben es auch selbst gelernt. Solche Kinder wollen verstehen, wie Lesen geht, weil sie endlich all die Geschichten im Regal zugänglich haben wollen, auch wenn die Eltern keine Zeit zum Vorlesen haben. Sie verstehen, wie Prozentrechnung geht, weil sie „ihren Stammkunden“ einen Rabatt für Selbstgemachtes anbieten wollen; sie lernen schreiben, indem sie einen Wunschzettel für ihren Geburtstag zusammenstellen, Kontakt mit einem geliebten Onkel aufnehmen oder an die Bundeskanzlerin schreiben wollen. Sie merken sich die Hauptstädte aller europäischen Länder, weil sie mit ihrem kleinen Bruder das Quiz von „Wer wird Millionär?“ nachspielen, und die Hauptstädte aller Länder weltweit, anläßlich der Fußballweltmeisterschaft. Sie erfahren Interessantes über Geschichte, Geographie, Biologie und Chemie aus Gesprächen am Mittagstisch, indem sie im Brockhaus oder bei Wikipedia nachlesen oder mit Google-Earth spielen. Sie erwerben sich PC-Kenntnisse, um mit Freunden und Verwandten zu mailen oder alles über Shakira herauszufinden. Sie lernen sich durchzusetzen, indem sie beim Einkaufen das Wechselgeld prüfen und sich trauen, auf Fehler hinzuweisen; sie lernen, sich einzufügen und Rücksicht zu nehmen, während sie sich im Fußballverein, beim Schachspielen, im Yu-Gi-Oh-Fanclub mit anderen Kindern auseinandersetzen. Sie lernen Englisch, weil sie die Beatles-Texte verstehen und Harry Potter-Filme mit der Originalstimme von Daniel Radcliffe genießen wollen …

All diese Beispiele sind authentisch und stammen entweder von meinen eigenen Kindern oder ihren ebenfalls zu Hause lernenden Freunden. Dieses aktive, eigenständige Lernen mag den Eltern mancher genervter, gestreßter, desinteressierter „Kids“ als utopische Spinnerei erscheinen – aber denken Sie mal zurück an Ihre enthusiastischen, hochaktiven, Löcher-in-den-Bauch-fragenden Kleinkinder, die Sie ständig davon abhalten mußten, die Welt noch intensiver und risikobereiter zu erkunden. Wir haben bloß verlernt, aktives Lernen dort zu erkennen, wo es stattfindet – und viele Kinder verlernen das Forschen aus eigenem Interesse nachweislich während des ersten Schuljahres, wenn nicht schon im Kindergarten.11

80 Prozent Warterei?

Und weil sie nicht wie in der Schule bis zu 80 Prozent ihrer Zeit mit Austeilen, Einsammeln, Kontrollieren, Wiederholen, Störungen und den darauf folgenden Disziplinierungsmaßnahmen, oder kurz gesagt: mit Warten, Warten, Warten verbringen, haben sie neben all dem auch noch viele Stunden Zeit, um sich voll und ganz dem hinzugeben, was in der Entwicklungspsychologie „emergentes Spielen“ heißt: das völlig konzentrierte, ganz im Hier und Jetzt versunkene Erschaffen eigener Spielwelten allein oder zu mehreren, im Sandkasten, mit Stöckchen und Steinen oder Bauklötzen, Tüchern, Decken oder einfach so.

Unabhängig vom Bildungsstand der Eltern

Das Lernen zu Hause funktioniert also, wie sämtliche Studien international zeigen, wunderbar, und zwar interessanterweise unabhängig vom Bildungsstandard der Eltern! So zeigten zu Hause lernende Kindern aus der britischen Unterschicht bessere Lernleistungen als Schulkinder aus der Mittelschicht, das heißt, das gerade in Deutschland extreme Problem des „ererbten Bildungs-Mißerfolgs“ wird hier endlich überwunden.12

Warum wollen die deutschen Behörden freie Bildung zu Hause dann nicht zulassen und bekämpfen sie so erbittert?

Die wichtigsten Irrtümer

Die folgenden Punkte sind die ständig wiederkehrende Grundlage der Argumentation und tauchen auch in den Medien immer wieder auf. Meiner Meinung nach liegen drei Mißverständnisse vor:

  1. Die Beamten in deutschen Bildungsbehörden glauben, mit dem Schulzwang verhindern zu können, daß Kinder wie Jessica in Hamburg einfach zu Hause verhungern.13
  2. Die Beamten in deutschen Bildungsbehörden glauben, daß Kinder die Sozialisierung in Schulklassen brauchen, um Sozialkompetenz und mündiges Staatsbürgertum zu erwerben.14 Dies wird auch Eltern gegenüber immer wieder als (einzige) inhaltliche Begründung für den Schulzwang vorgebracht.15
  3. Die Beamten in deutschen Bildungsbehörden glauben, daß freies Lernen zu Hause die Entstehung von undemokratischen Parallelgesellschaften begünstigt. 16

1. Furcht vor Kindesmißhandlung

Kindesmißhandlung: Die Eltern, die ihre Kinder verhungern lassen, sie quälen oder sonstwie an der freien Entfaltung und am Erwerb von Bildung hindern, sind nachweislich nicht dieselben, die einen Antrag auf „Homeschooling“ stellen. Solche Eltern kämpfen nämlich nicht um Genehmigungen und Rechte, sondern behalten ihre Kinder einfach zu Hause, öffnen den Mitarbeitern des Jugendamtes nicht und sind durch Bußgelder nicht zu treffen, weil sie meist sowieso von Sozialhilfe leben.

Schätzungsweise 5-10 Prozent aller Kinder sind notorische Schulschwänzer ganz ohne Antrag und Genehmigung – ein weltweit rasant zunehmendes Problem des sozialen Zerfalls, das mit Homeschooling nicht das Geringste zu tun hat aber sehr viel mit dem Verlust der Kind-Eltern-Bindung.17 Wegen dieses Problems alle Eltern unter Generalverdacht zu stellen und hochqualifizierte Lehrkräfte als soziale Feuermelder zu benutzen, ist ein teurer, sinnloser, entwürdigender Holzweg.

2. Sozialisierung in der Schule – aber wie?

Sozialisierung in Schulklassen: Die zunehmende Verrohung der sozialen Umgangsformen in der Schule und die Zunahme der Gewalt ist ein seit längerem international diskutiertes Problem. Kinder lernen nämlich offenbar, wie zahllose Studien18 belegen, in der Schule vor allem, das Recht des Stärkeren auszuüben oder zu akzeptieren. Die Sozialkompetenz von zu Hause lernenden Kindern ist deutlich höher, was sich auch auf das Erwachsenenalter auswirkt: Junge Erwachsene mit Homeschool-Bildung machen mehr von ihrem Wahlrecht Gebrauch, sind viel öfter gesellschaftlich und ehrenamtlich engagiert, zeigen ein stabileres Selbstbewußtsein und eine weitaus größere Zufriedenheit mit ihrem Leben insgesamt.19 Die Ursache hierfür liegt wiederum darin, daß Erwachsene heute nicht mehr so als Vorbilder präsent sind und die Lebenswelten von Kindern und Erwachsenen im Zuge der rasanten Änderung unserer Arbeitsbedingungen sehr stark voneinander abgeschottet wurden.20 Die „jedenfalls im theoretischen Ansatz“ (siehe Anmerkung 15) stattfindende Gleichbehandlung der Kinder in der Schule ist ein frommer Wunsch. Denn in Wirklichkeit werden die Kinder spätestens in der Grundschule endgültig exakt nach Wohngebiet und damit Einkommen der Eltern sortiert – die Brennpunktpenne in der Stadtmitte hat fast nichts gemein mit der wohlgeordneten Lehranstalt inklusive Hochbegabten-Fördergruppe und Schulgarten im grünen Villenvorort. Buchstäblich nirgendwo auf dem PISA-Globus sind soziale Herkunft und Schul­erfolg so gnadenlos und unentrinnbar gekoppelt wie in Deutschland.

3. Freies Lernen für freie Bürger

Abgesehen davon, daß die Realität in all den Ländern, wo freie Bildung erlaubt ist, ein sogar überdurchschnittlich großes kultur- und staatstragendes Engagement ehemaliger Homeschooler zeigt, werden hier auch wichtige Grundrechte verletzt: Sowohl im Grundgesetz als auch in der von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht und die „ihnen zuvörderst obliegende“ Pflicht der Eltern zur Erziehung und Bildung ihrer Kinder festgeschrieben.21 In der UN-Kinderrechtskonvention ist auch noch von einem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit die Rede, „unter Achtung der Rechte und Pflichten der Eltern ..,  das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.“22

Der Zwang zur Leitkultur

Damit sind wir wieder bei Billy Wilders Film „Eins, zwei drei!“ Können Kinder am besten lernen, mündige, eigenverantwortliche, demokratische Bürger zu werden, indem ihnen zunächst einmal zwölf Jahre lang das Recht auf Selbstbestimmung verwehrt wird, zugunsten einer Schule, die ihnen (neuerdings zunehmend ganztags) detailliert vorschreibt, wo, was, wann, wie viel und wie sie lernen müssen? Wird eine Integration der kulturellen und weltanschaulichen Vielfalt in Deutschland wirklich gefördert durch den Zwang zur Übernahme einer vorgegebenen, von Beamten in zähen kultusministeriellen Prozessen ständig verspätet der Lebenswirklichkeit angepaßten „deutschen Leitkultur“? Würde es unsere Demokratie nicht anziehender machen, wenn sie über die Erfüllung des Grundrechts auf Bildung wacht, ohne eine methodische und weltanschauliche Uniformität zu erzwingen, die unsere Kinder in keiner Weise auf die schwierigen Probleme unseres Planeten vorbereitet, die sie einst werden lösen müssen?
Warum gibt es Lehrer?

Letzte Frage: Wenn dies alles so ist, warum gibt es dann überhaupt Schulen und Lehrer, und warum ist deren Ausbildung so lang und ihre Arbeit so anstrengend?

Auch hier liegt ein Mißverständnis vor: Schulen und Lehrer muß es auch weiterhin geben. Zum einen natürlich, weil derzeit nur wenige Eltern bereit und willens oder in der Lage sind, ihre Lebensgestaltung und Berufstätigkeit so auf das Leben mit ihren Kindern zuzuschneiden, daß diese zu Hause lernen können. Auch in den Ländern, wo freie Bildung erlaubt ist und sogar finanziell unterstützt wird, liegt die Zahl der zu Hause lernenden Kinder unter fünf Prozent, allerdings steigt sie derzeit rasant.

Und die Tätigkeit von Lehrern ist nicht deshalb so komplex, weil die Lerninhalte so schwierig sind. Sondern im Gegensatz zum freien, in den Alltag eingebetteten Lernen mit einzelnen Kindern zu Hause, ist es eine hohe Kunst, dreißig völlig unterschiedliche Kinder, die sich gerade für mindestens 30 verschiedene Dinge interessieren, gleichzeitig in einem fest vorgegebenen Zeitrahmen gezielt für einen fest vorgegebenen Inhalt so zu interessieren und so zu begeistern, daß die meisten von ihnen tatsächlich einen Gewinn daraus ziehen. Was Lehrer hier leisten, kann nicht genug gewürdigt werden. Eine vergrößerte Bildungsfreiheit in Deutschland würde auch ihnen mehr Freiraum im Umgang mit den Lerninteressen der Kinder geben und ihre Position gegenüber der derzeit nahezu allmächtigen Bildungsbehörde stärken. Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft, und ein Staatsmonopol war noch nie Garant für Qualität!

Endnoten

  1. www.verfassungen.de/de/de33-45/schulpflicht38.htm
  2. „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ (Mai/Juni 1946). Es galt in der sowjetisch besetzten Zone, und in der späteren DDR.
  3. Grundgesetz Art. 6: (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
    Grundgesetz Art.7: (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates …
    (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates …
  4. Autor vieler Bücher, die teilweise auf Deutsch vorliegen, z.B. „Aus schlauen Kindern werden Schüler“, „Wie Kinder lernen“, „Zum Teufel mit der Kindheit“ und andere. Begründer der ersten US-Zeitschrift für freie Bildung Growing without Schooling.
  5. Nachfolger des 1985 verstorbenen John Holt und Leiter der Holt Association, die Bücher und Lernmaterialien für frei lernende Kinder herausbringt.
  6. Gründerin der Clonlara School (ohne kollektiven Lehrplan und Anwesenheitspflicht), die inzwischen weltweit frei lernende Kinder begleitet und betreut.
  7. Autorin des Bestsellers „The Teenage Liberation Handbook“, das 2007 auf Deutsch erscheinen soll (Genius Verlag).
  8. Eine Zusammenfassung der derzeitigen Situation, viele hilfreiche Links und Kontakt zu aktiven Eltern finden sich z.B. unter www.netzwerk-bildungsfreiheit.de und www.alternative-learning.org.
  9. Näheres z. B. in Alan Thomas: „Informelles Lernen“, aus: Kurskontakte 145, www.kurskontakte.de/article/show/article_447ea69fba1da.html
  10. Keller, Olivier: „Denn mein Leben ist Lernen: Wie Kinder aus eigenem Antrieb die Welt erforschen.“ Weitere Buchtips unter www.leben-ohne-schule.de/buecher.html
  11. Siehe u.a. John Holt: „Aus schlauen Kindern werden Schüler … Von dem, was in der Schule verlernt wird.“ ISBN 3407221320, sowie „Kinder lernen selbstständig – oder gar nicht(s)“ ISBN 340722009X
  12. Studie von Paula Rothermel, www.jspr.btinternet.co.uk/PaulaRothermel.htm, deutsche Kurzfassung unter www.bvnl.de/texte.html?cat=cat_4129513b48db2 .
  13. Siehe z.B. die Pressemitteilung der Stadt Hamburg vom 8. 3. 2005: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/presse_meldungen/2005/maerz/08/2005-03-08-bbs-schulpflicht.html, sowie viele andere Quellen unter den Stichworten „Jessica Schulpflicht“
  14. „Die Schulpflicht steht zudem in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewinn, den die Erfüllung dieser Pflicht für den staatlichen Erziehungsauftrag und die hinter ihm stehenden Gemeinwohlinteressen erwarten lassen. Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. … Für eine offene pluralistische Gesellschaft bedeutet der Dialog mit solchen Minderheiten eine Bereicherung. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule. Das Vorhandensein eines breiten Spektrums von Überzeugungen in einer Klassengemeinschaft kann die Fähigkeit aller Schüler zu Toleranz und Dialog als einer Grundvoraussetzung demokratischer Willensbildungsprozesse nachhaltig fördern.“ (aus e. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04)
  15.  „Die Schule erfüllt insbesondere im Primarbereich eine zentrale sozialpolitische Aufgabe. … Über die … Bildungs- und Erziehungsziele des … Schulgesetzes wird gewährleistet, daß sich alle Kinder mit den grundlegenden Werten auseinandersetzen müssen und Fähigkeiten entwickeln sollen, die für eine eigenverantwortliche Persönlichkeit in einer sozialen Gemeinschaft Voraussetzung sind. Dies erfolgt in einer Struktur, die, jedenfalls im theoretischen Ansatz, eine Privilegierung durch soziale Herkunft ausschließen soll.“ (aus dem Bescheid einer deutschen Bildungsbehörde, in dem der Antrag auf Erlaubnis zur „Home Education“ abgelehnt wird, Quelle der Autorin bekannt).
  16. „Die allgemeine Schulpflicht dient dem legitimen Ziel der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und die Erziehung zu einer selbstverantwortlichen Persönlichkeit. Er richtet sich auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger, die verantwortungsbewusst an den demokratischen Prozessen in einer pluralistischen Gesellschaft teilhaben.“ (aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluß vom 31. Mai 2006 – 2 BvR 1693/04)
  17. Eine ausführliche Darstellung dieses Problems und seiner Lösung findet sich in dem Buch „Unsere Kinder brauchen uns!“ von Gordon Neufeld und Gabor Maté, Genius 2006.
  18. Eine Auflistung solcher Studien findet sich in dem unter 17 genannten Buch oder im Internet.
  19. Darstellung einer Studie, die 5.000 US-Jugendliche 15 Jahre lang begleitete, unter: www.homeschooling.de oder www.leben-ohne-schule.de (deutsche Kurzfassung) oder www.hslda.org (englisch)
  20. Näheres und vor allem Wege aus dieser katastrophalen Entwicklung zeigt ebenfalls das unter 17 genannte Buch „Unsere Kinder brauchen uns!“ auf, das derzeit in 14 Sprachen übersetzt wird. (Originaltitel: „Hold on to your kids“). Autor Gordon Neufeld bietet regelmäßig auch in Deutschland Vorträge und Seminare zu diesem Thema an, Info unter www.prokindseminare.de.
  21. Grundgesetz Art. 6 („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“), UN-Kinderrechtskonvention Art. 18
  22. UN-Kinderrechtskonvention Artikel 14.

Kommentare

Kommentar von Markus Harding (15. Januar 2014, 12:53 Uhr)

Hervorragender Artikel, spricht mir aus dem Herzen. Unsere 4 Kinder waren oder sind alle auf einer (christlichen) Privatschule.
Man stelle folgende Tatsachen mal in einen Zusammenhang:
1. Bereits unter U. v. d. Leyen hat die BZGA eine Broschüre für Erzieher herausgegeben, in der Ratschläge für die sexuelle Erziehung von Kindern ab 1 Jahr (!) gegeben werden. Suchen Sie mal danach und lesen Sie das in Ruhe durch, Sie werden Augen machen!
2. Die grüne Landesregierung von B-W möchte ab 2015 fächerübergreifend und über alle Klassen die "Akzeptanz" von Homosexualität und anderen Sonderformen fördern. Nicht mehr "Toleranz" (=Duldung) sondern Akzeptanz (=gutheißen).
3. Unsere neue "Familien"-Ministerin Schwesig ist der Meinung, daß das Betreuungsgeld, von ihr und anderen abfällig als "Herdprämie" geschmäht, nur eine Belohnung dafür sei, die "Kinder der Bildung zu entziehen". Welcher Bildung ab dem Alter von 6 Monaten?
4. Wissen Sie, daß ein KiTa-Platz je Kind und Monat ca. € 1000,- kostet?
Warum es ist dem Staat so wichtig unsere Kinder möglichst früh zu haben? Wozu will er sie erziehen? Warum nimmte er solche Kosten auf sich und droht Verweigerern sogar mit Strafen? Ist es verwunderlich da die Tradition aus den späten 30er Jahren fortgeführt zu sehen?


Kommentar von Franz Josef Neffe (01. Oktober 2014, 17:26 Uhr)

Mich erstaunt es immer wieder, das immer noch alle auf so ein plumpes Ablenkungsmanöver hereinfallen und sich zum Schuldigen machen lassen, wenn sie ihr Kind NICHT IN DAS GEGENTEIL VON SCHULE schicken.
SCHULPFLICHT braucht doch auch eine REALE GRUNDLAGE, und dazu gehört, dass eine SCHULE da ist, wo das Kind hin soll.
Die staatliche Schulaufsicht akzeptiert nicht, dass du dein Kind in eine Bäckerei, ins Cafe, in den Zoo oder in den Zirkus schickst - wiewohl dort in aller Regel bedeutend mehr SCHULE ist als in den jenen Unterrichtsvollzugsanstalten, die wir zum GEGENTEIL VON SCHULE gemacht haben.
In diesen Unterrichtsvollzugsanstalten werden nicht selten Kinder schon in der 1. Klasse von der Lehrerin gemobbt - ich erinnere an die 7jährige Sabrina, die nicht mehr leben wollte, weil sie täglich von ihrer Unterrichtsvollzugsbeauftragten vor der Klasse blamiert wurde.
Ich erinnere an die vielen massiven Probleme der Kinder untereinander, die oft über Jahre verschleppt werden, weil der UNTERRICHTSVOLLZUG immer vorgehen muss.
Selbst wenn Kinder verprügelt, genötigt, erpresst und auf jede denkbare Weise gepeinigt und gedemütigt werden, müssen sie in UNTERRICHTSVOLLZUGSANSTALTEN - NICHT IN SCHULEN.
Und wir alle lassen uns jeden tag diese Mogelpackung andrehen.
Warum verlangen wir nicht endlich WIRKLICHE SCHULEN für unsere Kinder?
Wer von den Tätern wie von den Opfern weiß denn überhaupt noch, was das Wort SCHULE bedeutet und was eine SCHULE ist???
Wer sein Kind nicht in MISS-HANDLUNGS-ANSTALTEN schicken will, DER erfüllt doch das Gesetz über die SCHULpflicht.
Die Strafbefehle haben die zu bekommen, die SCHULE zu Zwangsanstalten machen und das Teilnehmen an Veranstaltungen, wo die - vom Grundgesetz geschützte - Menschenwürde verletzt wird, erzwingen wollen.
Es ist für niemanden hilfreich, wenn sich die Opfer zu Tätern machen lassen.
SCHULPFLICHT ohne SCHULEN, das geht nicht.
SCHULPFLICHT beginnt damit, dass für Kinder wirkliche SCHULEN zur Verfügung stehen müssen.
Da gibt es sehr viel zu tun, bis dieser Zustand auch nur halbwegs erreicht ist.
Wenn unsere "Schulen" nicht das Gegenteil von SCHULE wären, wäre Schulpflicht kein wirkliches Problem.
Freundlich grüßt
Franz Josef Neffe